Seebühne im Schlosspark Eutin
Das große Wiedersingen nach 5 Jahren!
Fünf Jahre ist es her, als wir uns das erste Mal nach Corona alle wieder in „echt“ gesehen und unter freiem Himmel zusammen das Wieder-Beieinander-Sein gefeiert haben. 5 Jahre später wollen wir diese Abende noch einmal zusammen mit euch und mit den Songs von damals erleben und aufleben lassen!
Seebühne im Schlosspark Eutin
Am Schlossgarten 7
23701 Eutin
Samstag, 22.08.26:
19:00 bis 21:50 Uhr (mit Pause)
Einlass ist ab 18:00 Uhr
Sonntag, 23.08.26:
16:00 bis 18:50 Uhr (mit Pause)
Einlass ist ab 15:00 Uhr
... kosten 32€, ermäßigt 27€
Das Singen ist bestuhlt. Es gibt feste Sitzplätze.
Ermäßigte Tickets gelten für Schüler, Studierende, Auszubildende und Schwerbehinderte gegen Vorlage eines Ausweises am Einlass.
Speisen und Getränke sind vor Ort erhältlich und dürfen nicht mitgebracht werden. Decken sind auf dem Gelände nicht erlaubt und auch Taschen und Rucksäcke sind nur bis zu einer maximalen Größe von DIN A4 zugelassen. Regenschirme sind aus Sicherheits- und Sichtgründen beim Singen nicht erlaubt.
Audio-/Video- und Fotoaufzeichnungen sind während des gesamten Singens nicht gestattet. Mit dem Kauf des Tickets willigt ihr ein, dass bei der Veranstaltung entstehendes Bildmaterial von Der Norden Singt genutzt und veröffentlicht werden darf.
zum Singen bei Der Norden Singt
Das Singen ist für jeden – Sänger und Nicht-Sänger – und völlig voraussetzungsfrei. Mitsingen können alle, die gerne singen. Auch, bzw. gerade die Unter-Der-Dusche- und Leidenschaftlich-Im-Auto-Singenden sind von Herzen eingeladen. :)
Zu einer DerNordenSingt-Veranstaltung geht man wie zu einem Konzert. Es gibt eine Liveband, bestehend aus neun professionellen Musikern, und gesungen wird ein buntes Repertoire aus bekannten Rock- und Popsongs. Die Liedtexte werden zum Mitlesen auf eine große Leinwand projiziert. Es gibt keine Teilnahmebedingungen und es ist keine Vorbereitung nötig. Das Publikum wird zum Chor und jede/r kann mitmachen.
Das Singen beginnt am Samstag (22.08.2026) um 19:00 Uhr und am Sonntag (23.08.26) um 16:00 Uhr. Nach ca. 65 Minuten machen wir eine Pause von voraussichtlich 30 Minuten, in der ihr euch ggf. mit Getränken und Speisen der Gastronomie vor Ort versorgen könnt. Das Singen endet am Samstag gegen 21:50 Uhr und am Sonntag gegen 18:50 Uhr.
Der Einlass auf das Gelände/in den Zuschauerraum beginnt üblicherweise eine Stunde vor der Veranstaltung.
Regenschirme sind aus Sicherheits- und Sichtgründen beim Singen nicht erlaubt.
Auf dem Gelände gibt es ein gastronomisches Angebot. Bitte beachtet, dass es nicht gestattet ist, Getränke und Speisen mit auf das Gelände zu bringen.
Das Gelände des Schlossparks verfügt über einen kostenfreien Parkplatz und ist vom Eutiner Bahnhof fußläufig zu erreichen. Aus Lübeck fahren auch Busse des ÖPNV. Ein Ticket für die An- und Abreise ist nicht in den Eintrittskarten enthalten.
Tickets bekommt ihr hier.
Ein reguläres Einzelticket für den Abend kostet 32 € (ermäßigt 27 €). Hinzu kommt eine kleine VVK-Gebühr von etix. Ermäßigte Tickets gelten für Schüler, Studierende, Auszubildende und Schwerbehinderte gegen Vorlage eines Ausweises am Einlass.
Die Plätze für Rollstuhlfahrende befinden sich in der ersten Reihe. Zur Nutzung dieser Plätze berechtigt nur ein als Rolliplatz gekennzeichnetes Ticket. Die Plätze für Rollstuhlfahrende und Schwerbehinderte, die auf eine Begleitperson (Merkzeichen B) angewiesen sind, werden ausschließlich telefonisch verkauft. (0351-30708000; Mo-Fr, 10-17 Uhr)
Für Personen mit Geheinschränkungen empfehlen wir den Kauf eines Tickets in den vorderen Reihe, da die Reihen stufenweise ansteigen und wir oft zum Singen aufstehen werden.
Kinder unter 6 Jahren erhalten keinen Einlass. Aus den folgenden Gründen halten wir auch eine Teilnahme von Kindern unter 14 Jahren für ungeeignet:
Wir singen größtenteils auf Englisch und das Repertoire besteht in der Regel aus älteren Liedern, die Kinder nicht mehr (oder noch nicht ;)) kennen. Erfahrungsgemäß sind die Veranstaltungen für sie daher eher langweilig und es entsteht Unruhe. Darüber hinaus wird unsere Band elektronisch verstärkt und es herrscht die Lautstärke eines Popkonzertes. Dementsprechend raten wir auch aus Gründen des Gehörschutzes von einer Teilnahme deines Kindes ab. Sollte trotzdem ein Kind teilnehmen wollen, muss es in jedem Fall einen altersgerechten Gehörschutz mitbringen und tragen. Wir behalten uns und dem Einlasspersonal vor, Kindern ggf. den Eintritt zur Veranstaltung zu untersagen, wenn kein ausreichender Gehörschutz vorhanden ist und hoffen auf euer Verständnis!
Zur Einhaltung der Vorgaben des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren der Zutritt zu Konzertveranstaltungen nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten oder personensorgeberechtigten Person in Verbindung mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet.
Seit dem Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes besteht für die Personensorgeberechtigten (z.B. die Eltern) die Möglichkeit, für einen Veranstaltungsbesuch einen Erziehungsbeauftragten zu benennen, der euer minderjähriges Kind während und nach der Veranstaltung begleitet und beaufsichtigt.
In Begleitung dieses Erziehungsbeauftragten kann euer Kind an bestimmten Veranstaltungen teilnehmen.